Die „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“ existiert seit 25 Jahren. Im Jahr 1994 wurde sie auf der Grundlage eines Senatsbeschlusses ressortübergreifend als Entscheidungsgremium der Staatssekretäre von einigen Senatsverwaltungen und in Gestalt einer zuarbeitenden Geschäftsstelle – als Stabsstelle des Staatssekretärs für Sport – institutionalisiert. Vor dem Hintergrund, dass das Themenspektrum im Laufe der vergangenen Jahre immer breiter und komplexer geworden ist und dass die Teilhabe der Zivilgesellschaft an Bedeutung gewonnen hat, soll ihre Organisationsstruktur nun überprüft werden, ob die „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“ organisatorisch immer noch richtig aufgestellt ist. Prof. Schubert führt die Untersuchung in der ersten Jahreshälfte 2020 durch und nimmt einerseits das Zusammenwirken der beteiligten Ressorts und die Feedback-Kultur unter den Staatssekretärinnen und Staatssekretären in den Blick sowie andererseits die Rolle und die Funktion der Geschäftsstelle. Verfolgt wird auch die Frage, wie die „Landeskommission Berlin gegen Gewalt“ organisatorisch mit der Berliner Zivilgesellschaft verbunden ist.